"Man sieht nur mit den Herzen gut.
Das Wesentliche ist für das Auge unsichtbar!"
(aus "Der Kleine Prinz" von Antoine de Saint-Exupéry)
Aufgaben des Verfahrensbeistands
Der Verfahrensbeistand vertritt das Kindesinteresse im familiengerichtlichen Verfahren.
Zu den familiengerichtlichen Verfahren zählen z.B. Verfahren über das Sorge- und Umgangsrecht.
Der Verfahrensbeistand hat die Aufgabe, die Anhörungs- und Beteiligungsrechte der verfahrensbetroffenen Kinder im Verfahren umzusetzen.
Er erkundet die Interessen des Kindes und bringt diese vor Gericht zur Geltung.
Er wirkt an einer Lösung im Sinne des Kindes mit.
Er unterliegt dabei der Schweigepflicht.
Im Verfahren sorgt der Verfahrensbeistand dafür, dass das Kind bei Bedarf zukünftige geeignete Unterstützung durch geeignete Personen oder Institutionen erhält.
Der Verfahrensbeistand kann für das Kind Beschwerde einlegen.
Die Tätigkeit des Verfahrensbeistand endet mit dem Abschluss des familiengerichtlichen Verfahrens.