Liebe Eltern,

 

für Ihr Kind oder Ihre Kinder wurde ein Verfahrensbeistand bestellt.

Dies bedeutet, dass es ein Familiengerichtliches Verfahren gibt, welches Ihr Kind betrifft.

 

Als Eltern haben Sie natürlich das Recht sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen.

Da die meisten familiengerichtlichen Verfahren auch die Kinder direkt betreffen, besteht auch für die Kinder die Möglichkeit einen Beistand einzurichten.

Der Richter oder die Richterin bestellt dazu einen Verfahrensbeistand.

Dieser vertritt das Kindesinteresse im familiengerichtlichen Verfahren. Außerdem hat er die Aufgabe die Anhörungs- und Beteiligungsrechte der Kinder im Verfahren umzusetzen.

Um dies zu ermöglichen spreche ich, als Verfahrensbeistand, mit den Kindern persönlich, in ihrem gewohnten Umfeld. Sollte es notwendig sein, rede ich auch mit anderen Personen im Umfeld des Kindes. Dies könnten Eltern, Erzieher, Lehrer, Geschwister oder Großeltern, etc sein. Ich unterliege dabei der Schweigepflicht und wirke an einer Lösung im Sinne des Kindes mit. Meine Tätigkeit endet mit dem Abschluß des Verfahrens.